Die standesamtliche Hochzeit in Thailand – Dokumentenservice
Letztzes Update vom 17.05.2024
Deutsche und österreichische Paare können eine standesamtliche und damit rechtsgültige Eheschließung in Thailand durchführen. Damit die in Thailand geschlossene Ehe in Deutschland oder Österreich rechtlich anerkannt wird, muss auch hier die Trauung von einem thailändischen Standesbeamten vollzogen werden. Was es hierfür zu beachten gibt, erfahrt ihr in unserem ausführlichen Ratgeber.
1. Die standesamtliche Trauung – Unser Leitfaden
Ihr wünscht Euch nicht nur eine traumhaft schöne Hochzeitszeremonie am Strand, sondern wollt auch legal und rechtsgültig in Thailand heiraten? Damit eine in Thailand geschlossene Ehe von den deutschen Behörden rechtlich anerkannt wird, gilt es die genauen Vorgaben zu beachten. Wir haben für Euch die wichtigsten Fragen und Antworten zu einer standesamtlichen Trauung in Thailand zusammengefasst und verraten Euch, welche Schritte und Unterlagen hierfür notwendig sind.
Die nachfolgenden Informationen richten sich an Deutsch-Deutsche Paare. (Letztes Update vom 27.12.2020)
2. Was Ihr für eine legale und rechtsgültige Eheschließung wissen müsst.
Wenn Ihr eine legale Eheschließung in Thailand wünscht und zur Erledigung der Formalitäten in Bangkok einen Dokumentenservice beauftragt, solltet Ihr Eure Reiseplanung so arrangieren, dass Eure Hochzeit ca. 8-9 Tage nach Eurer Einreise Thailand erfolgt. Diese Laufzeit wird benötigt, um Eure Dokumente dem thailändischen Außenministerium zur Überbeglaubigung vorzulegen, und diese dann zum Standesamt Eure Hochzeitsdestination zur Prüfung einzureichen. Um etwaige Verzögerungen seitens der Post auszuschließen, empfehlen wir eine Einreise ca. 8-10 Tage vor Eurem Hochzeitstermin.
3. Welche Dokumente benötigt man für eine anerkannte Eheschließung in Thailand?
1: Das Ehefähigkeitszeugnis
Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine amtliche Bescheinigung, die bestätigt, dass einer Eheschließung zwischen zwei Verlobten, nach der Rechtsordnung des Ausstellerlandes keine Ehehindernisse entgegenstehen.
Wer stellt das Ehefähigkeitszeugnis aus? Das Ehefähigkeitszeugnis wird von Eurem bezirklichen Standesamt eures Wohnortes ausgestellt.
Wie lange dauert es um ein Ehefähigkeitszeugnis zu bekommen? Die Dauer hängt vom Einzelfall und den Prüfungsvoraussetzungen ab. Normalerweie ist die Bearbeitungszeit relativ kurz. Bitte beachtet, dass bei manchen Standesämter eine Terminbuchung erfoderlich ist und diese teilweise mit längeren Wartezeiten einhergehen kann. Damit Ihr nicht in Zeitverzug kommt, solltet Ihr diese Frage daher vorab mit eurem zuständigen Standesamt abklären.
Was braucht man alles für ein Ehefähigkeitszeugnis?
Welche Unterlagen das Standesamt für die Ausstellung eins Ehefähigkeitszeugnis erforderlich sind, erfragt Ihr am besten persönlich oder via Telefon.
Diese Unterlagen werden in der Regel benötigt:
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis.
- Neuer beglaubigter Ausdruck/ Abschrift aus dem Geburtenregister (Geburtsurkunde – nicht älter als 6 Monate) erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes.
- Aufenthaltsbescheinigung (erweiterte Meldebescheinigung), ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes.
- bei aufgelösten Vorehen: Das Scheidungsurteil der letzten Ehe mit Rechtskraftvermerk bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten.
Hinweis. Ein ausgestelltes Ehefähigkeitszeugnis hat nur eine Gültigkeit von 6 Monaten. Dies bitte bei der Hochzeits- und Reiseplanung unbedingt berücksichtigen.
2: Die Konsularbescheinigung der deutschen Botschaft in Bangkok
Zur Eheschließung in Thailand benötigt Ihr eine von der deutschen Botschaft ausgestellte Konsularbescheinigung. Der thailändische Standesbeamte ist verpflichtet, diese Bescheinigung vor der Eheschließung zu verlangen. Die Botschaft stellt diese Bescheinigung zweisprachig (auf Deutsch und thailändisch) aus.
Welche Dokumente werden auf der deutschen Botschaft in Bangkok zur Ausstellung der Konsularbescheinigung benötigt?
- Das Ehefähigkeitszeugnis vom Standesamt
- Je 2 beglaubigte Kopien beider Reisepässe (Rathaus, Polizei, Einwohnermeldeamt,)
- Eheschließungsfragebogen beider Eheleute
- Anschreiben mit Vollmacht zur Abholung durch den Dokumentenservice
4. Wie funktioniert der Dokumentenservice?
Wenn Ihr Euch für die Beauftragung eines Dokumentenservice entscheidet, übernimmt dieser für Euch nicht nur alle Behördengänge vor Ort, sondern kümmert sich auch um alle erforderlichen Übersetzungen und Beglaubigungen durch die Botschaft. Ihr müsst Euch in Deutschland lediglich um die Ausstellung das Ehefähigkeitszeugnis kümmern.
Step 1 – Ehefähigkeitszeugnis:
Ihr schickt das Ehefähigkeitszeugnis vor Eurer Thailand-Reise zusammen mit den anderen erforderlichen Dokumenten an die deutsche Botschaft in Bangkok. Bitte nur als Luftpost oder sicheren Dokumentenversand via DHL oder ähnlichen Service damit Eure Unterlagen zuverlässig in Bangkok ankommen.
Step 2 – Konsularbescheinigung:
Die deutsche Botschaft in Bangkok stellt die Konsularbescheinigung aus.
Step 3 – Überbeglaubigung durch das Außenministerium
Der Dokumentenservice holt die Konsularbescheinigung bei der Botschaft ab und bringt diese zur Überbeglaubigung zum thailändischen Außenministerium. Wenn dieser Schritt erledigt ist, werden die Dokumente an das Standesamt Eurer Hochzeitsdestiniation geschickt.
Step 4 – Das Standesamt (Bezirksamt) eurer Hochzeitsdestination.
Die vom thailändischen Außenministerium überbeglaubigte Konsularbescheinigung muss je nach Destination 2-3 Tage vor Eurer Hochzeit am örtlichen Standesamt zur Prüfung vorgelegt werden. Hier wird dann ein Termin mit dem Standesbeamten vereinbart. Dieser kommt am Tag der Hochzeit zu Eurer Zeremonie an den Strand oder in Euer Resort um mit Euch gemeinsam die Urkunden zu unterschreiben. Bitte bedenkt bei Eurer Planung, dass der thailändische Standesbeamte keine Trauungszeremonie durchführt, sondern lediglich mit Euch zusammen die Heiratsurkunde und das Heiratsregister unterzeichnet. Die Trauugszeremonie wird in Thailand von einem freien Trauredner durchgeführt.
Step 5 – Übersetzung der Dokumente und Beglaubigung durch die deutsche Botschaft in Bangkok
Nach der Eheschließung in Thailand muss die thailändische Heiratsurkunde und der Heiratsregistereintrag in die deutsche Sprache übersetzt werden und dann der deutschen Botschaft zur Anbringung des Legalisations- bzw. Legalisationsersatzvermerks vorgelegt werden. Dieser Schritt ist erforderlich, um die Urkunde in Deutschland im Urkundenverkehr verwendbar zu machen (wichtig für die Registrierung Eurer Ehe in Deutschland).
Hinweis. Die deutsche Botschaft lässt sich ab sofort die Echtheit der Urkunden des ausstellenden Standesamtes noch mal rückbestätigen. Dies verlängert leider die Bearbeitungsdauer noch mal um einige Tage.
Step 6 – Rücksendung der fertigen Dokumente nach Deutschland
Nachdem die thailändische Heiratsurkunde und der Heiratsregistereintrag in die deutsche Sprache übersetzt und von der Botschaft legalisiert wurde, werden Eure Dokumente zu Euch nach Deutschland geschickt.
Step 7 – Eintragung der Ehe in Deutschland
Wenn Eure Dokumente bei Euch eingetroffen sind, geht Ihr damit zum Standesamt und lasst die im Ausland geschlossene Ehe registrieren. Das war es dann auch schon. Weitere Informationen zur Gültigkeit von im Ausland geschlossenen Ehen findet Ihr auch auf der Webseite des Auswärtigen Amts.
5. Der Dokumentenservice.
Wir empfehlen bei einer standesamtlichen Hochzeit in Thailand die Beauftragung eines Dokumentenservice der für Euch die folgenden Leistungen übernimmt:
- Abholung der Konsularbescheinigung in Bangkok
- Überbeglaubigung durch das thailändische Außenministerium
- Versand der Dokumente an Euer Hotel/Resort oder Partner, der die Standesamtbuchung für Euch erledigt.
Nach der Hochzeit:
- Übersetzung der Heiratsurkunde und des Heiratsregistereintrags in die deutsche Sprache
- Abgabe der Dokumente an die Deutsche Botschaft zur Legalisierung
- Zusendung der übersetzten Dokumente an euer Heimatadresse
Nachdem dann Eure Dokumente wieder nach Deutschland zurückgesendet wurden, könnt Ihr Eure Ehe bei dem für Euch zuständigen Standesamt in Deutschland eintragen lassen.
6. Die Kosten für den Dokumentenservice in Thailand
- Deutsche Paare: 1.149.- Euro
- Österreichische Paare: 1.649.- Euro
- Deutsch/Österreichische Paare: 1989.- Euro
7. Sonstige Gebühren
- Gebühr Standesamt: 5.000 Baht
- Gebühr Einreichung der Unterlagen beim Standesamt und Terminvereinbarung: 3.000 Baht
Alle vorgenannten Informationen und Leistungen gelten für deutsche Staatsbürger.
Da es immer wieder zu kurzfristigen Änderungen seitens der thailändischen Behörden bezüglich einer deutsch-deutschen Eheschließung in Thailand kommen kann, übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der hier wiedergegebenen Informationen. Wir behalten uns vor, ohne Ankündigung, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen oder Daten vorzunehmen.
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