Nein. Das Ehefähigkeitszeugnis wird vom deutschen Standesamt auf Deutsch ausgestellt und im Original bei der Deutschen Botschaft in Bangkok vorgelegt. Dort wird die erforderliche Konsularbescheinigung direkt zweisprachig (Deutsch und Thai) erstellt. Eine separate Übersetzung ist daher nicht notwendig – ein wichtiger Vorteil, wenn ihr standesamtlich heiraten in Thailand möchtet.